benutzungsordnung

Sie möchten gerne einen Leserausweis erwerben und Medien ausleihen? Dann müssen Sie nur zur Anmeldung unser Anmeldeformular ausfüllen!

Dieses können Sie im pdf-Format herunterladen und ausgefüllt in ausgedruckter Form zu Ihrer Anmeldung vor Ort mitbringen!

Mediocard

Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises erhalten Leser/innen eine Mediocard, die zur Benutzung der Mediothek und zur Ausleihe von Medien berechtigt. Die Mediocard ist nicht übertragbar, und entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Benutzer erkennt durch seine Unterschrift auf der Anmeldekarte die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung an.

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Kinder

Kinder können einen Ausweis erhalten, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Kinder und Jugendliche benötigen für die Anmeldung die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Dieser verpflichtet sich zur zusätzlichen eigenen Haftung im Schadensfall und Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. 

Mitschneiden, Kopien, Urheberrecht:

a) Das Mitschneiden von Tonträgern und AV-Medien sowie die Kopie anderer Medien zu gewerblichen Zwecken ist nicht erlaubt. Gleiches gilt, wenn gesetzliche Verbote bestehen.
b) Das Herunterladen von Computersoftware aus dem Internet zu gewerblichen Zwecken ist nicht erlaubt. Gleiches gilt, wenn gesetzliche Verbote bestehen.
c) Das kopieren von Computersoftware ist verboten.
d) Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts und die Einhaltung gesetzlicher Verbote (Absatz a – c) haften die Benutzer. 

Benutzer, die wiederholt gegen die Benutzungs- oder Gebührenordnung verstoßen, können zeitweise oder dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Änderungen

Adressen- und Namensänderungen sowie der Verlust der Mediocard sind der Mediothek unverzüglich mitzuteilen.

Behandlung Medien

Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Mediothek anzuzeigen. Beschädigte und verlorene Medien müssen zum Neupreis ersetzt werden.

Haftungsauschluss

Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Benutzern bei Gebrauch der Mediothek sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, wird ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH sowie für sonstige Schäden aufgrund einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH. Ausgenommen ist ferner die Haftung für Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH.